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Feuerhemmende Treppen

Üblicherweise werden an Wohnungstreppen keine be- sonderen brandschutztechnischen Anforderungen ge- stellt (bei Wohngebäuden mit geringer Höhe bzw. mit nicht mehr als zwei Wohnungen).

Die erhöhte Anforderung F30 besteht möglicherweise, wenn spezielle Nutzungen in Gebäuden vorkommen:

- z. B.: gewerblich genutzte Bereiche

- z. B.: Praxis oder Ladengeschäfte

- z. B.: Kindergarten oder ähnlich

- z. B.: Penthouse-Wohnungen, wenn kein zweiter
Fluchtweg vorhanden ist

Auch wenn „normale“ Holztreppen, z. B. im Vergleich zu leichten Stahlkonstruktionen, eine durchaus gute Feuer-Widerstandsdauer haben, sind sie für die Anforderung von F 30 meist nicht von vornherein geeignet. Dies kann durch folgende Methoden erreicht werden:

1. die Konstruktion herkömmlicher Treppen mit einer brandschutztechnischen, verstärkten Bemessung der Einzelbauteile und in geeigneter Konstruktion nach den Regeln der Technik.

2. oder der Einsatz einer brandschutztechnisch ent- wickelten und durch eine öffentliche Materialprüf- anstalt getesteten Konstruktion (Umfangreiche Hinweise über brandschutztechnisch geeignete Konstruktionen von Holzbauteilen und Treppen gibt das „Holz-Brandschutz-Handbuch“ von Kordina/Meyer-Ottens). |